Neue Produktdokumentation für Banken in Deutschland
17.09.2010 von Hans-Peter Gier
Die neuen Regelungen verpflichten Banken zukünftig, den Inhalt einer jeden Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Den Anlageberater soll dies zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. Sollte es wegen schlechter Beratung zu einem Prozess kommen, kann sich der Kunde auf das vorliegende Beratungsprotokoll berufen.
Diese neuen Dokumentationspflichten gelten seit dem 1. Januar 2010 gelten, so dass den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen blieb. Gleichzeitig wird mit einer Modernisierung des Schuldverschreibungsrechts der Internationalisierung der Märkte Rechnung getragen und für mehr Verständlichkeit und Transparenz gesorgt.